[2017] Brennholzbestellung

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    Helmut bestellt, wie die letzten Jahre auch, wieder Brennholz auf den Quast. Hier der Link und der Text aus dem DF-Forum:




    Für unseren Backofen (und ein bisschen für den Eigenbedarf von mir & meinem Papa) bestelle ich einen SRM.

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    Thread-Weiterverwendung!


    Aufgrund der AGB-Änderung seitens Wyvern dieses Jahr stehe da neu drin, dass man den Wald nicht betreten darf. Ich bin nunmal nicht der Experte für verschiedene Feld-Wald-Wiesen-Schutzkonzepte der deutschen Länder, aus dem was ich mitbekommen habe ist es wirklich ein "Betreten". Vom Brennholz ganz zu schweigen.


    Wer also noch mehr Brennholz haben möchte - siehe den obigen Beitrag. Und, weiterhin, weiss jemand mehr über diese AGB-Änderung / Waldbetreten-Verbot.


    (Und, eine Verständnisfrage: Wenn das Betreten des Waldes per Verordnung/gesetzlich verboten ist, muss es Wyvern dann trotzdem in die AGB schreiben? Also, muss das "Übliche Recht" da auch rein?)

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    (Und, eine Verständnisfrage: Wenn das Betreten des Waldes per Verordnung/gesetzlich verboten ist, muss es Wyvern dann trotzdem in die AGB schreiben? Also, muss das "Übliche Recht" da auch rein?)


    Nein, muss nicht.


    Sandra hat auf Facebook ein Statement veröffentlicht:


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    Kam grade noch ein Update: