[2017] Lagerregeln

  • Ich finde diese Lagerregeln hier auch gut, da ich sie auch mehr als "Drohung" verstehe. Soweit es meinen Teil angeht, würde ich sie nie mit aller Gewalt durchsetzen, sondern einfach lageangepasst drauf hinweisen.
    Kommt ein Hannebambel in's Lager und meint einen auf dicke Hose machen zu müssen, würde ich mit ihm das Schild mit den Regeln aufsuchen und ihm zunächst ernsthaft in's Gewissen reden, ob er das wirklich so haben will. Eine Durchsetzung wäre für mich der Extremfall.


    Daher glaube ich, dass es die meisten Gäste überhaupt nicht tangiert.


    Und sollte einer ein cooles "Spitzbuben"-Spiel hinlegen, dann würde ich das durchgehen lassen und die Augen im Sinne dieser Lagerregeln zudrücken.

    • Offizieller Beitrag

    Ich finde wie gesagt, dass es eigentlich eine echt gute Idee ist, anderen Lagern nochmal irgendwie, wie Hubert schon sagt, klar zu machen, dass im LkL eine andere Rechtslage herrscht. Gäste sind im Gegensatz zu Knechten nicht an den Artikelbrief gebunden und können zumindest theoretisch rechtlich von uns rein theoretisch nicht belangt werden, ausser halt nach dem Recht des stärkeren Landsknecht der sagt "Du zahlst das jetzt, wir sind viele und du nur einer".


    Ich würde das aber etwas vereinfachen und wie schon geschrieben einfach eine Info für "Gewerbe" machen und eventuell wenn es gewünscht ist, noch eine für den korrekten Umgang mit Landsknechten ihrer Position entsprechend.


    Das ganze in den ARtikelbrief aufzunehmen, wäre natürlich auch eine Möglichkeit nach dem Schema "Ein jeder Knecht haftet für seine Gäste" oder so, was aber spontane Händlerbesuche eben nicht mit einschließen würde.


    Ich mache mir in den nächsten Tagen mal ein paar Gedanken über die Formulierung eines solchen "Gewerbe" Paragraphen, egal ob jetzt für den Artikelbrief oder nicht.

  • Bin dafür, aber dazu muss das Ding neu geschrieben werden. Und zwar auch im Hinblick darauf dass die eventuell beteiligten Amtspersonen (Profoss, Hurenweibel) auch etwas damit anfangen können.


    Was ich mir vorstellen kann:
    - Gewerbe braucht entweder eine Lizenz oder drückt eben bei jedem Besuch beim ersten Handel ein Kupfer an den Hurenweibel(?) ab. Das muss aber genügend klar sein, so dass der Händler dann auch ein Kupfer mehr verlangen kann ;)).
    - Dasselbe bei Glücksspiel, d.h. Glücksspielende Fremde müssen beim ersten Einsatz eben zusätzlich ein Kupfer abdrücken. Wobei ich vermute dass das nicht funktionieren wird und nur nervt.
    - Ebenfalls vorstellbar sind Regeln zur Qualität der Waren (Nummer 8), und die Möglichkeit etwas zu bannen. Was aber etwas schwierig umzusetzen sein wird, weil verschiedene Leute verschiedene Dinge als "Schädlich" betrachten... (Deklarationspflicht? "Enthält Magie")
    - Sonstige Regeln zum Müll herumliegen lassen, oder zum Umgang mit Knechten/Hauptleuten, benehmen im Lager.
    "Marktordnung" ist das Stichwort.


    Falls also jemand das ganze bis vor dem DF in brauchbarerer Form zusammenbröselt kann man es mal ansehen und schauen ob wir das wollen, ansonsten ist es wohl auf nächstes Jahr vertagt...

    • Offizieller Beitrag

    Also hier auch nochmal:


    Meine Idee wäre das ganze für dieses Jahr erstmal wie folgt in den ARtikelbrief zu übernehmen:


    "Ad vicesimum secundum sollen sie schwören, nur redliche Gäste in das Lager zu laden / und weiterhin schwören / daß sie einen jeden Gast wissen lassen / daß dieser nun der Gerichtsbarkeit von Profoß und Schultheiß unterliegt / Auch sollen sie den Gast an die abzutretenden Abgaben erinnern und ihn / sollte er zu zahlen nicht bereit sein / dem Profoß zuführen."


    Die Beiträge müsste dann der Hurenweibel noch mal IT festlegen.


    Generell wäre das auch nochmal eine Idee, die ich am Montag auf der Gemein ansprechen würde.