Sodela. Hier ein paar regeln, die ich als Lagerregeln vorschlagen möchte. Ja, ich weiß, sehr 18.Jhd und nicht 16. liegt daran, dass ich gerade die Dienstanweisung für die Artillerie Friedrichs des Großen lese, mea culpa, mögen sprachsicherere Leute sich melden und texten.
Hatespeech, dick pics und rassistische Ausfälle bitte direkt an Kendra schicken!
ZitatAlles anzeigen1. Die Hur jedoch welche es ohn Bezahl mit Knechten und Mägden treibt sei dreimal verflucht, weil sie der ehrlichen Hur das Brot aus dem Mund nimmt!
2. Die ehrliche Hur soll sich demütig und voller Vertrauen an den Hurenweibel richten. Er wird sie willkommen heißen oder fort schicken nachdem er sie inspicieret. Sodann entrichte sie fröhlich das Futgeld an die Pfennige und gehe ihrem Tagwerk nach.
3. Fremder! Triffst Du einen Rottmeister, so preise Dich glücklich! Sie sind die tapfersten der Tapferen und von ihres Gleichen ernannt sie zu führen. Behandele sie respectierlich so dass sie dir nicht den Buckel mit der Rute mal traitieren.
4. Fremder! Kreuzt ein Officier Deinen Weg, verhalte Dich achtvoll und untertänig. Bereite ihm kein Ungemach so dass er Dich nicht als Störenfried benenne und Dich spießlaufen läßt.
5. Knecht und Magd! Zuviel des Guten führt zum Überdruß! Mäßige Dich im Spiel und entrichte brav den Spielpfennig an die Pfennige.
6. Gaukler, Dienstmannen, fremde Mägde, Knechte, fahrendes Volk und Krämer! Sprecht vor beim Hurenweibel, er wird Euer Begehr erwägen und Euren Dienst und Waren inspicieren. Heißt er es gut, so entrichtet brav und ohne Fehl den Marktpfennig an die Pfennige.
7. Diese Weisungen und Bahnen sollen gelten im ganzen Lager und seinem Bereiche. Der Bereich reicht bis 2 Fuß vor die Friedung oder Schranken. Zehn Schritt um ein jeden Rottmeister, zwanzig und fünf Schritt um derer Stabsofficier und 50 Schritt um den Herren der Knechte und seinen Locotenent.
8. Die Sinne erhellende Mittel, geistreiche Getränke, Alchemistereien und Salben, Tränke oder Pillen zur Stärkung der Manneskraft sind vom Hurenweibel auf ihre Wirksamkeit zu inspicieren. Befindet er für unnütz, schädlich oder wider die Natur, ist der Verkauf, Verzehr und Nutz verboten. Befindet er für nützend, fördernd oder zum Lobe der Götter, entrichte der Consument den Drogistenpfennig an die Pfennige und fröhne der Substanz.