Beiträge von WentzelSaltzkrust

    Ah, ist schonmal schick! Sehr schlicht und früh, aber meiner Meinung nach passts optisch. Ein Wabenkragenhemd oder ein Hemd mit gerafftem Kragen würde die Optik mMn. noch aufwerten, falls du sowas hast/planst.
    Oh und ein Hut/Haube muss natürlich auch noch her und unterstreicht bestenfalls noch die Landsknecht/Reisläufer Optik etwas mehr!

    Und hier noch einmal die neue Englische Version:


    „Announcement of Articles of Konrad Mayer vom Brucherholz
    From which the Kriegsknechte and Wehrmagden all together will be read to firstly / And whereof each and everyone of them will be put under oath / If before that / under old custom inspection has been done.


    The oath is given / for the length of the campaign / The Landsknecht swear / to prevent harm from the Obrist / to be obedient in everything without any question to each and everyone of the officers that the Obrist commands in everything / which they with them do or order / which is entitled to men at war/ be they of nobility or not / of minor or of major growth / not to make mutiny / but to let themselves be used/ be it towards or by the enemy / in the field or at keeping watch/ on land and sea / by day or by night / However the urgency commands it and the Obrist wants or needs it / to be used or sent by the order of the officers, be it alone or in Rotten.


    Ad primum they shall refrain from / blaspheming Gods and Saints /and also pledge themselves / to not excessively harm their temples and servants.


    Ad secundum shall be without honour and brought before the Provost/ who, without having served his pay / leaves the Fähnlein without permission of the Obrist


    Ad tertium shall no Landsknecht on the field leave the formation without a serious reason / and whoever denies / to follow the orders given to keep up the formation / shall be brought before the Provost


    Ad quartum shall Sturmsold not be granted/ but other Landsknecht should be chosen to besiege castles and cities/ if one is not content enough with the chance on looting. Furthermore, they will not claim any additional payment / if they should be attacked and withstand said attack in the place occupied by them


    Ad quintum shall no one loot at a day where looting is not permitted or be punished. Thus, looting shall only be done if it is noted / but only in agreed measures and not more than that shall be claimed. In storming and in battle shall no one loot or make booty /before the field is taken / and furthermore, shall no one leave the camp to loot without permission.


    Ad sextum shall/ whoever in battle or skirmish flees / be held andbrought before the Provost/ he shall be thanked /whoever catches such a coward


    Ad septimum shall everyone serve as his contract says and show said contract to get his payment/ and no one shall claim their payment from the Obrist /if their payment is not given to them immediately


    Ad octavum shall the Landsknechts without permission from one of the officers postpone the council till dusk/ and they shall not, be it on the field or in the camp / nor in occupied towns or camps have negotiations with the enemy / be it orally or written


    Ad nonum shall they swear / that whoever brings treason or other mischief to display / shall get a reward or more and be thanked for that / the traitor shall be brought before the Provost


    Ad decimum Shall no Landsknecht stab or shoot the other / nor should they invoke old grudges or hatred/ not in words /nor in deeds. If it comes to brawling / The bystanders shall command peace thrice / whoever does not obey after said commands shall be held and brought before the Provost/ so he shall deal with this wrongdoer


    Ad undecimum Shall no Landsknecht start an argument with another Landsknecht in the army which he does not know/ additionally he shall, to prevent arguments, avoid gambling with them.


    Ad duodecimum Shall everyone let themselves be send by the officers however it pleases them if the gathering tune is played/ and they shall gather with them


    Ad tertium decimum Shall no one stop the Provost and his helpers in performing their duties / whoever frees one of said traitors / shall be punished / as if he himself was the fled wrongdoer


    Ad quartum decimum Shall no one enrol themselves under two captains or let themselves be inspected twice or lend his arms and armour to another one / so that he can be inspected with them/ whoever does so/ shall be scolded as a rogue and furthermore be brought before the Provost


    Ad quintum decimum be the pillaging/ burning or setting fire to camps without permission / to sound alarm without need / the destroying of mills or millstones / as well as every intervention in the rights and freedom of the press prohibited


    Ad sextum decimum shall the Landsknechts not deceive each other whilst gambling / not steal from one another/ not hit another Landsknecht or do him wrong. Furthermore, shall it be prohibited to gamble further than the partner in game can pay in coins. A debt through gambling is in every possible way invalid under the Obrist/Colonel and the Landsknechts. Whoever contravenes against this shall be scolded as a rogue and shall be known as crafty and be brought before the Provost


    Ad septimum decimum shall they swear / where one whilst being inebriated is being hit by the friends or hits some in said state /or however else mistreats them / shall be as if he was sober/ brought before the Provost/ as if he was sober.


    Ad duodevicesimum Shall no one at dangerous places / especially by night shoot/ and no one leave the camp without weapons.


    Ad undevicesimum shall they swear / that the booty they find in the houses and huts of the citizens or any other loot taken from the enemy shall belong to the looter but looted cattle and looted provisions shall only be sold in the camp itself / how it was given to the Tönnes


    Ad vicesimum shall only the officers be allowed to carry loaded and unloaded rifles in the camp / That Landsknecht who has done muster with a rifle / shall carry it when the camp marches onto the field / or when the alarm is sounded


    Ad vicesimum primum it is noted how the Landsknecht shall receive his payment from the Obrist/Colonel and only then shall one or more receive their payment / only how it is contracted and only if it was not yet paid to him


    Ad vicesimum secundum shall they swear / to only invite honest guest into the camp / and furthermore swear / to let every guest know / that they are now under the jurisdiction of the provost and the schultheiß / Also they shall remind the guest of the fees that he has to pay / and if he refuses to pay / present him unto the provost


    Ad postremum shall they furthermore swear / that they will obey and hold in honour/ other articles / shall they not be in detail noted here/ but always known by righteous Landsknechts/ be it that those Articles are not concluded in here.

    Hier einmal der (von mir) aktualisierte Artikelbiref für 2017. Neu hinzugefügte Dinge sind Fett gedruckt und AUSRÜCKLICH zur Diskussion gestellt:


    Artikels-Brieff des Herrn Konrad Mayer vom Brucherholz /
    aus dem die Kriegsknechte und Wehrmagden sammt und sonders zu
    allererst abgelesen bekommen / hernachmals ein iedweder
    derselben wirklich vereidet werden / wenn zuvorher
    / nach üblichem Kriegsbrauche
    Musterung geschehen.


    Der Eid ist zu leisten / auf die Dauer der Kampagne / die Knechte schwören / vom Obristen Schaden zu wenden / allen von dem Obristen bestellten Hauptleuten ohne Widerrede und Zögern gehorsam zu sein in Allem / was sie mit ihnen Schaffen und gebieten / das Kriegs-
    leuten zustehet / sie seien edel oder unedel / klein oder groß / keine Meuterei zu machen / sondern sich gebrauchen zu lassen / sei es zu den Feinden oder von den Feinden / auf Zügen und Wachten / zu Wasser und zu Lande / bei Tag oder Nacht / je nachdem es die Notdurft erfordert und dem Obristen gelegen oder von Nöten sein werde / sich nach Bestimmung der Hauptleute zusammen einzeln oder in Rotten gebrauchen oder schicken zu lassen.


    Ad primum werden sie sich enthalten / Götter und Heilige zu lästern / sich auch verpflichten / deren Stätten und Diener nicht übermäßig zu schädigen.


    Ad secundum solle ehrlos sein und dem Profoß zugeführt werden / Wer ohne seinen Sold abgedient zu haben / ohne Erlaubnis des Obristen das Fähnlein verlässt.


    Ad tertium soll auf den Zügen kein Landsknecht ohne ernsthaften Grund aus der Reihe treten / und wer sich weigere / den zur Aufrechterhaltung der Ordnung getroffenen Anordnungen Folge zu leisten / solle artig dem Profoß zugeführt werden.


    Ad quartum wird Sturmsold nicht gewährt / sondern wenn sich die Landsknechte nicht mit der Aussicht auf Beute begnügten / sollten Andere zur Bestürmung von Städten / Festen etc verwendet werden. Ebensowenig stellen sie Ansprüche auf besonderen Sold / wenn sie in dem von ihnen besetzen Platze von den Feinden angegriffen werden und den Sturm abschlagen.


    Ad quintum darf bei Strafe keiner an einem nicht genehmen Tage plündern. So darf genehm geplündert werden wenn es notiert ist / aber nur in dem genehmen Teilen und nichts weiter daraus herfordern oder einnehmen wollen. Beim Sturm und in der Schlacht darf ebenfalls niemand plündern und Beute machen / bis die Walstatt und der Platz erobert sei / und ebenso darf niemand ohne Genehmigung das Lager zu Beutezügen verlassen.


    Ad sextum soll der / der in der Schlacht oder im Gefecht die Flucht ergreift / gehalten werden und dem Profoß zugeführt werden / ja der verdiene sich großen Dank / der einen solchen Feigling festhält.


    Ad septimum soll jeder nach seinem Vertrag dienen und diesen für den Sold vorzeigen auch nichts vom Obristen verlangen / wenn der Sold nicht sofort da ist.


    Ad octavum sollen die Knechte ohne Zustimmung einer der Hauptleute die Gemein bis zum Sonnenuntergang vertagen / mit dem Feinde weder im Lager noch auf dem Zuge / noch in Besatzungen ohne besondere Erlaubnis zu verhandeln / weder mündlich noch brieflich.


    Ad nonum sollen sie schwören / wer Verrat oder andere böse Stücke von Landsknechten zur Anzeige bringt / soll dafür eine Belohnung oder mehr und großen Dank erhalten / der Verräter aber dem Profoß überliefert werden.


    Ad decimum solle kein Landsknecht den anderen stechen oder schießen / auch seinen alten Neid oder Hass auf so üblichen Zuge auslassen / weder in Worten / noch in Werken. Wenn es zu Schlägereien kommt / sollten die Nächststehenden dreimal Frieden gebieten / wer dann nicht gehorcht / muss gehalten und dem Profoß zugeführt werden / auf daß der sich mit dem Übeltäter befasst.


    Ad undecimum soll kein Landsknecht mit ihm fremden Landsknecht im Heere Streit anfangen / auch zur Vermeidung von Streitigkeiten das Spiel mit ihnen möglichst meiden.
    Ad duodecimum soll bei Lärmen und Sammeln jeder sich schicken lassen wie es die Hauptleute verfügen / und bei ihnen einfinden.
    Ad tertium decimum darf niemand den Profoß und seine Knechte ihn ihren Amtsverrichtungen hindern / wer einen von diesen Verhafteten befreit / solle bestraft werden / als sei er selbst der entflohene Täter.


    Ad quartum decimum darf sich keiner bei zwei Hauptleuten einschreiben oder doppelt mustern lassen oder einem anderen seine Wehr und seinen Harnisch leihen / damit dieser sich darin mustern lasse. Wer das tue / solle ein Schelm von jedermann gescholten und dazu weiterhin dem Profoß überliefert werden.


    Ad quintum decimum wird verboten das Brandschatzen / Brennen oder Lager anzünden ohne Befehl / das Lärmen ohne Not / die Zerstörung von Mühlen oder Mühlwerken / sowie jeder Eingriff in die Rechte und Freiheiten der Nachrichten.


    Ad sextum decimum sollen die Knechte sich nicht beim Glücksspiel betrügen / nicht stehlen / keinen anderen Knecht schlagen oder ihm ein Unrecht antun. Weiterhin darf nicht weiter gespielt werden als das Gegenüber mit barer Münze bezahlen kann. Eine Schuld beim Glücksspiel ist samt und sonders ungültig vor dem Obristen und den Landsknechten. Wer dagegen verstößt soll als Schelm / ehrlos und schlitzohrig gelten und dem Profoß zugeführt werden.


    Ad septimum decimum sollen sie schwören / wo einer in der vollen Weise von den Freunden geschlagen werde oder einen in der vollen Weise schlägt / oder sonst misshandelt / der soll ebenso als wäre er nüchtern gewesen / den Knechten des Profoß und diesem selbst zugeführt werden / als sei er nüchtern.


    Ad duodevicesimum solle keiner an gefährlichen Orten / besonders bei Nacht schießen / auch keiner ohne Waffen das Lager verlassen.


    Ad undevicesimum sollen sie schwören / die in den Häusern und Hütten der Bürger gefundene oder dem Feinde abgenommene Beute gehöre dem Erbeuter aber erbeutetes Vieh und erbeuteter Proviant darf nur im Lager selbst verkauft werden / wie es dem Tönnes gegeben wurde.


    Ad vicesimum sollen nur die Haupteleute geladene und ungeladene Büchsen im Lager führen dürfen / Ein jeder Knecht aber / der sich mit Büchse hat mustern lassen soll diese führen dürfen / insofern das Fähnlein sich für den Zug ins Felde sammelt oder gelärmt wird.


    Ad vicesimum primum ist es notiert wie dem Knecht sein Entgelt gegeben wird vom Obristen und nur dann soll einer oder mehrere überhaupt bekommen / nur wie es vertragen wurde und dann auch nur wenn es noch nicht gezahlt wurde.

    Ad vicesimum secundum sollen sie schwören, nur redliche Gäste in das Lager zu laden / und weiterhin schwören / daß sie einen jeden Gast wissen lassen / daß dieser nun der Gerichtsbarkeit von Profoß und Schultheiß unterliegt / Auch sollen sie den Gast an die abzutretenden Abgaben erinnern und ihn / sollte er zu zahlen nicht bereit sein / dem Profoß zuführen.

    Ad postremum sollen sie außerdem schwören / daß sie auch noch andere mehr Artikel / so hier besonders nicht fürgeschrieben / aber immer für rechtschaffene Landsknechte gehörig sind / in unverbrüchlicher Achtung halten wolln / also daß keiner von solchen Artikeln hier aufgenommen sein soll.


    Wer die verlesenen Artikel nicht halte / solle als eidbrüchig vom Obristen gestraft werden / und an die Artikel sollten auch diejenigen im Heere gebunden sein / die bei der Eidesleistung auf die Artikel zufällige nicht zugegen gewesen waren. Wem einer oder der andere Artikel in Vergessenheit kommt / der hat sich zum Schultheißen zu verfügen und sich von dem Auskunft erteilen zu lassen.

    Zitat

    Zeitablauf im Pitz:
    Dienstag Abend: Eröffnung des Schillerpitz: Willkommen und Eröffnungsrede der Schillerpitz-Crew. Rede des letztjährigen Sieger der Makrelifisch Herausforderung (VladeK). Rede des neuen Ehrenhallen-Würdenträger Barthel. Erster Cocktail und Lagerparty.
    Mittwoch Abend: Normaler Schillerpitz
    Donnerstag: Am Morgen der Kinderpitz für Schillerkidz. Am Abend Ruhetag.
    Freitag: Normaler Schillerpitz und Kulturabend
    Samstag: Normaler Schillerpitz


    Zitat

    -Der Kultur-Abend findet wieder Donnerstag Abends statt: Hast Du also ein tolles Lied, einige Scherze oder sonst ein Talent das Du allen zeigen möchtest: Komm auf die Bühne die wir dir bieten.


    Jetzt entscheid dich doch mal!!!


    Wentzel, bzw. die Knechte in Zivil nehmen dieses Jahr aber auch wieder beim Kulturabend teil. Habe bereits einen Beitrag geschrieben.

    2016 finde ich auch Geviert marschiert in den Pitz gut.


    Für 2015 fallen mir ein:
    "Orks überfallen uns"
    "Der große Schillerpitz wird das erste mal errichtet"
    "Belästigungsrotte unter Führung von Vladek belästigt alle Lager"
    und "Das LKL treibt das blaue Lager einmal über die gesamte Wiese und verprügelt danach aus Versehen den eigenen Auftragsgeber"


    Was davon auf den Schrein passen würde weiß ich aber nicht. Ein großer Schillerpitz mit einem Esel davor der "Weiter und immer Weiter" singt wäre vielleicht eine Idee.