Schultheiß: Er ist der Richter und führt Verhandlungen des Schöffengerichtes. Er ernennt nach Gutdünken weitere Schöffen, oftmals auch unter Einbezug von Gruppen und Spielern, die keine Ämter wahrnehmen. Er fällt dabei das Urteil ohne das die Möglichkeit der Berufung besteht (Ausnahme Obrist/Locotenent, die nur Nicken können).
Der Schultheiss ist tatsächlich verschieden ausgelegt worden. Leonhard Schulthauss sah ihn als Zivilisten, als Berufsgelehrten, der Herr Volkmar tatsächlich eher als ein "Amt im Lager". Aus meiner Sicht im Idealfall: Der Schultheiss hellebardiert wie alle Anderen auch. Wie Grilly das nennt, diese "Vorbildfunktion". Sollte eine Sache vor das Schöffengericht kommen, so wird er als Schultheiss aktiv.
Den Punkt der Vorbestrafung gibt es so nicht, ich vermute da versteckt sich ein modernes Konzept hinter dem Wort. Was ein Wentzel Saltzkrust in anderen Heeren und auf anderen Kampagnen tat, ist nicht so relevant wie die Tatsache, dass der neue Obrist - Korfried - ihm einen Posten bei den Hauptleuten gibt.
Aufgaben-Menge: Der Schultheiss ernennt weder die Steckenknechte noch verfolgt er Artikelbrief-Verbrecher. Er führt den Vorsitz über ein Gericht, vor dem der Profoss (Oder, die letzten Jahre, auch der Feldzeugmeister), eine Anklage vorbringen. Der Schultheiss sucht sich echt "nur" Schöffen und macht eine Art primus inter pares während der Verhandlung. Sein Wort kann auch nur vom Obristen/Loco um- ab- und weggewandelt werden, ansonsten gibt es weder Berufung noch Revision. :jaeckle: