Wie schon des Öffteren angesprochen braucht es wieder mal einen neuen Artikelbrief.
Ich habe etwas hier im Forum und etwas im Netz recherchiert und eine Kleinigkeit zusammengefasst.
Er gleicht sehr dem alten Artikelbrief, hat aber ein paar Schlupflöcher mehr drin.
Man kann noch einiges mehr an lustigen, unsinnigen, wichtigen, etc... Artikeln aufnehmen. Wird dann etwas länger beim Vorlesen.
Sollte der Artikelbrief mehr, weniger, historischer, whatever werden?
Et voilà, der Entwurf:
[spoiler:gj0n77uq]Artikelbrief der Kampagne Drachenfest
des Obrist Hinrich Tennenbrand.
Der Knecht bezeuge freien Willens und ohne Zwang mit dem Durchlaufen des Jochs des Obristen Hinrich Tennenbrand die Einhaltung der folgend genannten Artikel für den Lauf der Kampagne bis zur Freistellung oder Entlassung durch den oben genannten Obristen.
Er verspricht die Mannen an seiner Seite während der Zeit im Dienst wie seine eigenen leiblichen Brüder und ohne Acht auf Herkunft, Stand und Konfession zu ehren.
Der Knecht verpflichtet für sich 30 Tage in einem Monat zu dienen und sich mit der vereinbarten Besoldung zu Sonnenuntergang zu begnügen, und soll nicht murren wenn der Sold einst ausbleibt. Dieser Sold wird im späteren ausgezahlt werden. Nach einer gewonnenen Feldschlacht wird der laufende Monat am Abend als voll angesehen, und mit dem nächsten Tag beginnt ein neuer Soldmonat.
Der Knecht soll seinen Auftraggeber, Obristen, Fähnrich, Pfennigmeister, Hurenweibel, Feldweibel, Profoss und Rottmeister treulich dienen, den Schaden von ihnen wenden und ihr Frommen fördern, ebenso sollen er den Anordnungen und Befehlen der obig genannten ohne Widerrede folgen und befolgen.
Der Knecht sollen nicht rebellieren , er soll sich nützlich machen auf dem Marsch zu oder von den Gegnern, auf Zügen oder Wachten, bei Tag und bei Nacht. Je nachdem es notwendig ist.
Er soll sich verpflichten, Frauen, Kinder und Geistliche, und deren Hab und Gut, nicht zu schädigen, sofern diese nicht gegen sie zur Waffe, Magie oder andere Agression greifen und auch auf den Märschen und Pausen nicht ohne Anordnung oder Befehl der Hauptleute zu plündern.
Wer vor abgedientem Monat oder ohne Erlaubnis der Hauptleute den Haufen verlässt, soll ehrlos sein und an Leib und Leben gestraft werden. Wer in der Schlacht oder bei einem vom Auftraggeber anders gewünschtem Dienst die Flucht ergreift, nach durchgezähltem Antreten nicht erscheint oder sich heimlich oder offensichtlich davon schleicht, darf straflos niedergestochen werden. Wer einen solchen Feigling niederstösst verdient noch grossen Dank und erhält des Niedergestossenen seinen Sold.
Ohne Erlaubnis der Hauptleute dürfen die Knechte auf keine Weise mit dem Gegner schriftlich oder mündlich über Krieg, Frieden, Niederlage und Sieg verhandeln. Wer Verrat, Fremdverhandeln oder Verleumdung eines anderen Knechts anzeigt, bekommt dafür mindestens einen Monatssold und grossen Dank, der Schuldige aber wird Gerichtet.
Wenn es zu Schlägereien kommt, sollen die Umstehenden dreimal Frieden gebieten. Wer dem nicht nachkomme, darf straflos niedergestossen werden. Sollte es bei einer Schlägerei zum Ziehen von Waffen oder zur Anwendung von Magie kommen gilt der Frieden als gebrochen und der Schuldige darf straffrei niedergestochen werden.
Der Knecht soll im eigenen Lager nicht beim Glücksspiel betrügen, nicht stehlen , im Suff einen anderen Knecht schlagen oder ihm ein anderes Unrecht antun. Weiterhin darf nicht weiter gespielt werden als das Gegenüber mit barer Münze bezahlen kann. Eine Schuld beim Glücksspiel darf nicht über das Doppelte des letzten Monatssoldes liegen. Wer dagegen verstösst soll als Finsterdudel, ehrlos und schlitzohrig gelten und wird vom Profoss und seinen Steckenknechten gerichtet
Wer die verlesenen Artikel nicht einhält, wird als eidbrüchig an Leib und Leben gestraft werden. An die Artikel sind auch die im Haufen Dienenden gebunden, die bei der Eidleistung zufällig nicht anwesend waren.[/spoiler:gj0n77uq]
Feuer frei für Kritik und Anmerkungen